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Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
      Allen Vertragsabschlüssen mit ComputerService-Network nachfolgend CS-N genannt, liegen sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn sie nicht nochmals Ausdrücklich vereinbart wurden.

      Für Kaufverträge, die Software einschließen, für Miet-, Leasing-, Wartungs-, und Reparaturaufträge gelten grundsätzlich zusätzliche Sonderbedingungen, Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen, oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch CS-N - Geschäftsleitung Walddorf. Die Angebote von CS-N sind stehst freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung von CS-N und entsprechend ihrem Inhalt, oder durch Lieferung zustande. CS-N behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfahren.

      Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung der CS-N Geschäftsleitung. Auf dieses Erfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von CS-N auf Dritte zu übertragen.

    2. Beratungsleistungen / Telefonischer Support, Schulung, Einweisung
      Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet. Der CS-N-Partner informiert den Kunden zuvor über den inkludierten Einweisungszeitraum. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.

      Ansprüche gegen CS-N wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/ und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendem Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von CS-N nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

      Telefonische Beratung ist ebenso Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der CS-N Partner hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Bei Bestandskunden setzen wir die preislichen Kenntnisse voraus. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei CS-N zustande.

      Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten, welche bei Auftragsvergabe wieder in Abzug gebracht werden.

    3. Installationsleistungen
      Die Leistung wird von CS-N am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardware-systems und der beigefügten Software.

      Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindest-voraussetzungen notwendig (z.B. Viren-beseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatz-aufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt.

      Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch CS-N.

    4. Reparatur- und Wartungsleistungen
      Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für die Leistungen von CSN sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von CS-N nicht zu vertreten ist. CSN kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden, welcher nachweislich und lückenlos geführt werden muss. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn:

      1. der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
      2. Ersatzteile speziell für diesen Kunden bestellt wurden
      3. Vorarbeiten für diesen Auftrag schon getätigt wurden
      4. ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
      5. der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat
      6. der Auftrag storniert wurde und CS-N bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/ und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
      7. die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind

      Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von CS-N zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet CS-N, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von CS-N beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

      Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste und/ oder  Änderungen übernimmt CS-N keine Haftung.

    5. Preise und Zahlungsbedingungen
      Alle genannten Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Kosten für Lieferung, Aufstellung, Installation und Einweisung sind in den Produktpreisen nicht enthalten. Die Ausführung dieser Leistungen berechnen wir gemäß den gültigen CS-N Richtlinien, 60% der Angebotssumme ist bei Auftragserteilung zu leisten; der Rest nach Lieferung der Anlagen (Ware). Sofern nichts Besonderes Vereinbart ist, zahlbar ohne Abzug innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Mit einer Bestellung oder Auftrag erkennt der Auftraggeber ausschließlich unserer Zahlungsbedingungen an. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen Gegenansprüchen aus anderen Verträgen mit CS-N ist ausgeschlossen. Reparaturen nur gegen Barzahlung. Ungerechtfertigte Skonto-Abzüge werden nicht geduldet und werden nachgefordert. Ein Gewohnheitsrecht zum Abzug wird mit jedem neuen erteilten Auftrag widerrufen. Zuschläge für Wochenend-/ Feiertagsarbeiten betragen 50%, Nachtzuschläge ab 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr betragen 25% zum regulären Technikertarif.

    6. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung
      Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden 40% per anno über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, so kann CS-N die Weiterarbeit mit dem Auftraggeber einstellen und die sofortige Vorauszahlungen aller auch der nicht fälligen Forderungen einschließlich und gestundeter Beträge, verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen von CS-N auf Vorauszahlung der Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist CS-N berechtigt, vom Vertrag bzw. den Verträgen zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. Sämtliche Forderungen und Zahlungsbedingungen werden der EULER HERMES Kreditversicherung gemeldet, sowie Zahlungseingänge & ungerechtfertigte Abzüge, zur Ermittlung der Zahlungswilligkeit / Bonität.

    7. Stornierung von Lieferungen und Dienstleistungen, Rücknahmen
      Im Falle einer vorzeitigen oder nachträglichen Kündigung („Stornierung“) von vertraglichen Leistungen und/ oder Lieferungen im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag, insbesondere im Zusammenhang mit kundenspezifischen Bestellungen und Installation und Dienstleistungen durch den Kunden aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, gilt Folgendes:

      Mangels anderweitiger Abrede(n) sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung für Dienstleistungen, oder Dienstleistungsersatz zu verlangen. Allerdings reduziert sich diese um die Aufwendungen, die wir erspart haben, weil wir die Leistung nicht erbringen mussten. Um die Abwicklung zu vereinfachen, reduziert sich die vereinbarte netto-Vergütung pauschal auf:

      • 50% Vergütung (50% Reduktion) Berechnung bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem Installationstermin
      • 80% Vergütung (20% Reduktion) bei einer Stornierung bis zu fünf Arbeitstage vor dem Installationstermin
      • 100% Vergütung (0% Reduktion) bei einer späteren Stornierung.

      Rücknahme von Hardware (sofern keine mechanischen Änderungen vorgenommen wurden und keine Schäden vorhanden sind), werden auf schriftliche Anfrage bewertet und ggf. bei Bewilligung auf freiwilliger Basis unter Abzug einer Nutzungspauschale zurückgenommen, eine Rücknahmeverpflichtung, oder ein andauerndes Anrecht (Gewohnheitsrecht) auf Rücknahme besteht ausdrücklich nicht.

      Wurde einer Rücknahme zugestimmt, genügt hierzu die rechtzeitige Absendung der Ware unter Beachtung der Versandlaufzeiten, welche der Kunde selbst fristgerecht kalkulieren muss. Die Ware muss innerhalb 14-Tagen "frei", ohne Nachporto (Versandgebühren) in einem unserer Servicebüros eingehen. Die 14-täigige Rücknahmefrist beginnt mit dem Ausspruch Ihres Widerrufs, bzw. die Ankündigung / Anfrage zur Rücknahme der betroffenen Artikel.

      Alle Einsendungen die nach 14-Tagen in unserem Servicebüro eingehen werden nicht mehr angenommen, sowie die Annahme verweigert. Diese sind gemäß der bereits durchgeführten Abrechnung (Ursprungsrechnung) zu bezahlen. Einem erneuten Antrag auf Rücknahme der Ware (auch nicht auf Kulanz) kann nicht mehr zugestimmt werden.

      Die Nutzungspauschale/ Wertminderung wird mit mindestens 15% pro Monat ab Rechnungsstellung angesetzt und der kalkulierte Restwert dem Kunden als Gutschrift zur Verrechnung übermittelt. Eine Rücknahme nach mehr als 4 Monaten ist ausgeschlossen.

      Bereits durchgeführte Dienst-/ Installationsdienstleistungen, Anfahrtskosten und Hardware deren Ausbau eine Zerstörung herbeiführen würde, sowie Software-Lizenzen nach der Inbetriebnahme beim Kunden, sind von dieser Regelung unwiderruflich ausgenommen und mit Annahme des Vertrages als genehmigt.
       
    8. Lieferzeit
      Die besonders zu vereinbarender Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell Vereinbarten Zahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch CS-N setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferfrist angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens liegen z.B. höher Gewalt, Aus-, Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Material oder Teile. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei den Unterlieferanten von CS-N eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind von CS-N dem Auftraggeber baldmöglichst mitzuteilen. Ist die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, kann CS-N vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber deswegen irgendwelche Ansprüche zu stehen.

    9. Lieferung, Gefahrenübergang
      Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Bereit-stellung zur Auslieferung / Abholung auf den Auftraggeber über. Vor Installationen des Liefer-gegenstandes hat der Auftraggeber den Aufstellungsort, die Stromversorgung, Netzwerk-anbindungen - sowie sonstigen Umgebungs-bedingungen entsprechend den Anforderungen von CS-N einzurichten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Liefergegenstand an dem dafür bereitgestellten Ort aufgestellt wird. Soweit CS-N Hardware installiert, wird CS-N die notwendigen Inspektionen und Tests durchführen. Soweit der Auftraggeber / Kunde Hardware installiert ist er dafür verantwortlich, dass dies gemäß den CS-N Richtlinien durchgeführt wird. Nach erfolgreichem Diagnosetest durch den CS-N - Kundendienst gilt die Hardware als abgenommen. Es bedarf keiner zusätzlichen Bestätigung durch den Auftraggeber / Kunden.

    10. Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf
      Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist CS-N berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14-Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann CS-N 25% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. CS-N behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Statt einer Geltendmachung dieser Rechte ist CS-N nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Besteller / Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers / Auftraggebers verzögert, so ist CS-N berechtigt, beginnend einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

    11. Eigentumsvorbehalt
      Alle unsere Lieferungen erfolgen unter dem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit CS-N getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, von dem Besteller bezeichnete Warenlieferung bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für unsere Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben werden, gilt erst die Einlösung bzw. erfolgreiche Gutschrift als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitende Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeitenden Vorbehaltsware.

      Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller /Auftraggeber steht uns das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeitenden Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeitenden Ware zu. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Besteller / Auftraggeber entstehenden Forderungen an CS-N abgetreten. Die Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware durch den Besteller / Auftraggeber be-/oder verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware. Falls die Ware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung, veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes unserer Faktura. Die Abtretung bezieht sich auch auf Ansprüche aus sonstigen Rechtsgründen, wie Versicherung, unerlaubte Handlung etc., die bezüglich unseres Eigentums entstehen.

      Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Er ist uns aber dann treuhänderisch verpflichtet und hat die eingegangenen Zahlungen dem entsprechend zu verwalten. Sind derartig erhaltene Zahlungen bei dem Besteller / Auftraggeber in dessen Kasse, bzw. Kontoführung so eingegangen, dass eine Vermischung stattgefunden hat, überträgt der Besteller schon jetzt das Eigentum anteilig an dem Kassenstand, bzw. tritt der Besteller schon jetzt die Auszahlungsforderung gegen sein kontoführendes Geldinstitut anteilig an CS-N ab. Zur Durchsetzung unserer Rechte hat der Besteller / Auftraggeber uns umfassende und sofortige Hilfe zu gewähren. Sollten Abnehmer des Bestellers / Auftraggebers die Abtretung Ihrer Verbindlichkeiten ausgeschlossen haben, so hat der Besteller die Veräußerung unseres Eigentums zu unterlassen. Widrigenfalls verpflichtet sich der Besteller / Auftraggeber schon jetzt, uns angemessene Ersatzsicherheiten anzubieten, die wir nach billigem Ermessen bis zur 20%igen Übersicherung auswählen können.

      Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware, bzw. unser Eigentum an be/- oder verarbeitenden Waren, nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt.

      CS-N ist berechtigt, bei nicht vollständiger Bezahlung unserer Forderungen auf Kosten des Bestellers / Auftraggebers den Liefergegenstand gegen übliche Risiken zu versichern, sofern der Besteller nicht selbst eine Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

      Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers / Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Bestellers / Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch CS-N ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

    12. Schutzrechte / Datenschutz
      Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber CS-N dafür, dass er die von CS-N geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten CS-N im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. CS-N weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. CS-N verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass wir keine Daten an Dritte weitergeben, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.

    13. Beanstandungen und Mängelrügen
      Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich spätestens 3 Tage nach Übernahme schriftlich CS-N mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich die Gewährleistung nach Ziffer 14. Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit schriftlicher Bestätigung durch CS-N vorgenommen werden.

    14. Gewährleistung
      CS-N verpflichtet sich, bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, zu denen auch das Fehlen einer schriftlichen zugesicherten Eigenschaften zählt, nach Wahl von CS-N zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Teile oder Teilegruppen. Die zum Zwecke des Austausches ausgebauten Teile gehen in das Eigentum CS-N über. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, beginnend mit dem Abnahmedatum gemäß Ziffer 5. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung z.B. Unmöglichkeit, unangemessene Verzögerung, kann der Besteller / Auftraggeber Herabsetzung oder Rücknahme des Kaufvertrages verlangen. Schadensersatzansprüche des Bestellers / Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst, sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen fehlender schriftlich zugesicherter Eigenschaften. CS-N haftet insbesondere nicht für Mängel, wenn diese auf gebrauchsbedingten Verschleiß von Teilen (Druckknöpfe, Typenräder, Sicherungen, Luftfilter, Farbbänder, Toner-Cartridge etc.) beruhen, wenn die in den Installationsvorschriften und Bedienungsanleitungen von CS-N oder des Herstellers gegebenen Bestimmungen nicht eingehalten werden, wenn der Besteller / Auftraggeber oder ein dritter Beauftragter an der gelieferten Ware technische Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen usw. vorgenommen hat, wenn die Gegenstände unsachgemäß aufgestellt, betrieben, behandelt oder gewartet werden, wenn Mängel durch die Verwendung von Zubehörteilen oder sonstigen Vorrichtungen verursacht worden sind, die nicht von CS-N geliefert wurden, wenn Mängel durch von CS-N nicht zu vertretende ungewöhnliche Einflüsse verursacht worden sind. Die Gewährleistungsansprüche bestehen jedoch nur, sofern das Garantiesiegel unbeschädigt und zur Identifikation leserlich ist. Bei fehlendem, oder unleserlichem, sowie manipuliertem Garantiesiegel erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Software und Konfigurationen fallen Grundsätzlich nicht unter die Gewährleistung der CS-N, ggf. müssen Fehler beim Hersteller direkt beanstandet und um Nachbesserung gebeten werden.

    15. Haftung
      CS-N haftet für Schäden des Bestellers / Auftraggebers nur, soweit CS-N ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung oder auf sonstigen Rechtsgrund beruhen. Ist der Auftraggeber in der Ziffer 16 genannten Personen, ersetzt CS-N in jedem Falle, mit Ausnahme der vorsätzlichen Schadensverursachung, nur Schäden, der CS-N nach Art und Umfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller CS-N bekannten oder schuldhaften unbekannten Umstände vorhersehbar war. CS-N haftet nicht für den Verlust von Daten und Datenträgern, eine geeignete Datensicherungs-Methode muss der Kunde selbst veranlassen und auf Verlässlichkeit prüfen.

    16. Instandsetzung, Wartung, Reparatur
      Für den Instandsetzungs- und Wartungsvertrag gelten die „Allgemeinen Vertrags- und Instandsetzungsbedingungen sowie Wartungsbedingungen von CS-N". Bei Geräten ohne Instandsetzungs- und Wartungsvertrag kommen nach Ablauf der Gewährleistung die „Allgemeinen Reparaturbedingungen" für Kunden ohne Wartungsvertrag zur Anwendung.

    17. Lizenzpflichtige Software
      Die Lieferung lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen. Erkennbare Mängel an lizenzpflichtiger Software sind dem jeweiligen Hersteller direkt anzuzeigen und gehen nicht zu Lasten von CS-N.

    18. Vertragstextspeicherung
      Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über unser Online-System können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

    19. Nichtigkeitsklausel
      Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen, werden durch solche wirksamen Bedingungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

    20. Bestellsumme 100 € / 150 € Transportkosten
      Aufträge mit einer Bestellsumme bis 150,00 EURO sind zahlbar ohne Nachlass rein netto Kasse, die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Abholung; bei Bestellsumme bis 100,00 EURO berechnen wir zusätzlich 10,00 EURO Bearbeitungsgebühr. Die Lieferung erfolgt ab Lager CS-N, oder Zentrallager München. Die Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und betragen wie folgt: Fracht unfrei (Mindestbetrag 12,40 EURO) und Mautpauschale (Mindestbetrag: 2,00 Euro).
       
    21. Erfüllungsort
      Erfüllungsort ist ausschließlich Nagold

    22. Gerichtsstand, anwendbares Recht
      Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird der ausschließliche Gerichtsstand Nagold vereinbart. In diesem Falle ist CS-N jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Aktualisierungsstand: 01.01.2023

Wichtige Informationen

  • Servicebüro: Altensteig

    Servicebüro: Altensteig

    Telefon:                07458 / 5119817
    Telefax:                07458 / 5119818
    Notrufnummer:     07458 / 5119822
     
    Fernwartungs-
    verifikation:          07458 / 5119832
     
     

    Terminvereinbarung erforderlich *

  • Servicebüro: Böblingen

    Servicebüro: Böblingen

    Telefon:                07031 / 7856398
    Telefax:                07031 / 7856063
    Notrufnummer:     07031 / 9889822
     
    Fernwartungs-
    verifikation:          07031 / 7854782
     
     

    Terminvereinbarung erforderlich *

  • Altgeräte Recycling

    Altgeräte Recycling

    Ausgediente Geräte gehören nicht in den Hausmüll!

    In ihnen stecken wertvolle Ressourcen - die für die Herstellung von neuen Geräten wieder verwendet werden können!
     
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